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Bafög

 

Das Studentenwerk Bremen ist für die Durchführung der Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) aller Studierenden im bremischen Hochschulbereich zuständig. Antragsformulare werden von den Sachbearbeitern der Förderungsabteilung während der Sprechzeiten ausgegeben. Darüber hinaus stehen Antragsformulare auch beim AStA zur Verfügung. Anträge auf Förderung nach dem BAföG sind zu stellen beim:

Studentenwerk Bremen
Amt für Ausbildungsförderung
Bibliothekstraße 3
28359 Bremen
Telefon: 0421/2201 - 0

Beratung an der Hochschule Bremerhaven
Jeden zweiten Montag im Monat findet eine Beratung an der Hochschule Bremerhaven im Raum K 101 (AStA Büro) von 9.30 - 12 Uhr und ab 13 Uhr nach Bedarf (siehe Aushang) statt. Vor Semesterbeginn gibt es einen zusätzlichen Termin. Die Beratungszeiten gelten nicht während der vorlesungsfreien Zeit.

Wichtig: Um eine rechtzeitige Förderung zu gewährleisten, sollte der Antrag schon frühzeitig abgegeben werden (circa zwei Monate vor Förderungsbeginn). Um mögliche Fehler zu vermeiden, sollte der Erstantrag persönlich abgegeben werden.

Mit dem BAföG-Rechner kann schon vorab ausgerechnet werden, was ungefähr an BAföG bewilligt werden könnte. Außerdem können hier die Anträge heruntergeladen werden und es werden wertvolle Tipps zum Erstantrag gegeben:
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/antragstellung.php

Das Studentenwerk informiert zudem über sonstige Förderungsmöglichkeiten, z. B. Ausbildungsbeihilfen aufgrund anderer Bundesgesetze, Förderungen durch Stiftungen, Verbände, Kirchen, Wirtschaftsunternehmen, DGB, Städte oder Privatpersonen. Auskunft erteilt auch der Referent für BAföG & Soziales des AStA.