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Inhalt:
Immatrikulation
Die Immatrikulation ist bei der Hochschule innerhalb der von der Hochschule Bremerhaven gesetzten Frist zu beantragen. Zur Immatrikulation sind folgende Unterlagen mitzubringen (erforderliche Formulare gibt es im Immatrikulationsamt):
- Nachweis der Krankenkasse über das Versicherungsverhältnis
- bei Hochschulwechsel der Nachweis über die Exmatrikulation
- Zuweisungsbescheid, sofern Zulassungsbeschränkungen bestehen
- Nachweis über die Entrichtung der Studentenschafts- und Studentenwerksbeiträge.
Die Möglichkeiten des Erwerbs einer Hochschulzugangsberechtigung außerhalb des Vollzeitunterrichts an Gymnasium und Fachoberschule des Bremer Senators für Bildung und Wissenschaft ist in einem Merkblatt (Stand: November 2001) geregelt.
Merkblatt-Überarbeitung Hochschulzugangsberechtigung.doc
Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung
Nähere Informationen gibt es im Immatrikulationsamt der Hochschule Bremerhaven, Haus V, 2. Stock, Zimmer 204 - 207, An der Karlstadt 8, 27568 Bremerhaven
Telefon: | 0471 4823 - 160 |
|---|---|
Fax: | 0471 4823 - 127 |
E-Mail: |
1. Allgemeines
Nach § 35 Abs. 2 des Bremischen Hochschulgesetzes können Bewerber und Bewerberinnen ohne Zugangsberechtigung nach § 33 mit Kleiner Matrikel für ein Probestudium immatrikuliert werden. Voraussetzung ist der Nachweis einer Prüfung als Abschluss
- einer Fortbildung zum Meister in Handwerk und Industrie
oder einer nach Zugangsvoraussetzungen, Dauer, erteilter Gesamtunterrichtsstundenzahl und Abschlussziel der Fortbildungsmaßnahme vergleichbaren Prüfung oder - des Bildungsgangs einer zweijährigen Fachschule mit staatlicher Prüfung
oder einer nach Aufnahmevoraussetzungen, Dauer, erteilter Gesamtunterrichtsstundenzahl und Abschlussziel des Bildungsgangs vergleichbaren Prüfung.
2. Meister in Handwerk und Industrie
Als Fortbildung zum Meister sind alle nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung und des Seemannsgesetzes abgelegten Meisterprüfungen anzusehen.
Als vergleichbare Prüfung mit der Fortbildung zum Meister in Handwerk und Industrie sind beispielsweise folgende vor einer nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung zuständigen Stelle abgelegten Fortbildungsprüfungen zu verstehen:
- Bankfachwirt / Bankfachwirtin
- Betriebswirt / Betriebwirtin - (IHK)
- Betriebswirt / Betriebswirtin - des Handwerks
- Fachkaufmann / Fachkauffrau für .....
- Fachwirt / Fachwirtin für .....
- Handelsfachwirt / Handelsfachwirtin
- Technischer Betriebswirt / Technische Betriebswirtin - (IHK)
- Touristikfachwirt / Touristikfachwirtin
- Verkaufsleiter / Verkaufsleiterin - im Nahrungsmittelhandwerk
- Verkehrsfachwirt / Verkehrsfachwirtin.
Die Prüfung der Vergleichbarkeit anderer Fortbildungsprüfungen mit dem Abschluss einer Fortbildung zum Meister in Handwerk und Industrie ist an folgenden Kriterien auszurichten:
Zugangsvoraussetzungen | erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung, fünfjährige Tätigkeit auf Facharbeiterebene |
Dauer des Bildungsgangs / Gesamtunterrichtsstundenzahl | mindestens 1.000 Unterrichtsstunden |
Ziel des Bildungsgangs / Angaben zu Befähigung und Berufstätigkeit nach Abschluss des Bildungsgangs | Befähigung zu einer Tätigkeit im mittleren Führungsbereich |
3. Zweijährige Fachschule mit staatlicher Prüfung
Die Prüfung der Vergleichbarkeit der Ausbildung mit dem Abschluss des Bildungsgangs einer zweijährigen Fachschule mit staatlicher Abschlussprüfung findet auf der Grundlage der Bestimmungen der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002) statt.
Folgende Bestimmungen der KMK-Rahmenvereinbarung über Fachschulen sind zu beachten:
Fachbereiche | Agrarwirtschaft, Gestaltung, Technik, Wirtschaft, Sozialwesen |
Aufnahmevoraussetzungen | erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung, Abschluss der Berufsschule, |
Dauer des Bildungsgangs / Gesamtunterrichtsstundenzahl | · mindestens 2.400 Unterrichtsstunden in den Fachbereichen Agrarwirtschaft, Gestaltung, Technik, Wirtschaft |
Abschlussprüfung: Berufsbezeichnung | Staatliche Prüfung; |
Ziel des Bildungsgangs / Angaben zu Befähigung nach Abschluss des Bildungsgangs | Befähigung zur Übernahme von Führungsaufgaben in Betrieben, Unternehmen, Verwaltungen und Einrichtungen; |
Merkblatt Probestudium.PDF
Merkblatt zur Immatrikulation mit Kleiner Matrikel für ein Probestudium
